Für die ESK-SIC GmbH hat Umweltschutz eine wesentliche Bedeutung, unsere Umweltpolitik 
basiert auf dem Prinzip Verantwortung für die Zukunft.

Bereits bei Planung und Bau neuer Anlagen wird durch Einbeziehen der zuständigen Behörden sichergestellt, dass umweltrelevante Aspekte geprüft und Verbesserungspotentiale ermittelt werden.

Beim Betrieb der Anlagen sorgen wir durch Überwachung der umweltrelevanten Emissionen (Staub, Abwasser, Lärm) für die Einhaltung der für unser Unternehmen gültigen Umweltgesetze und Umweltvorschriften, und der von den zuständigen Behörden vorgegebenen Bedingungen und Auflagen.

Durch regelmäßige interne Audits überprüfen wir, dass die gesetzlichen Vorschriften und die 
betrieblichen Anordnungen eingehalten werden.

Darüber hinaus halten wir engen Kontakt zu den zuständigen Behörden um sicher zu stellen, 
dass wir jeweils auf dem aktuellen Stand der Vorschriften sind.

Um den Umweltschutz auch künftig weiter zu optimieren werden unsere Mitarbeiter in Schulungen 
oder Informationsveranstaltungen auf den schonenden Umgang mit Ressourcen (Wasser, Energie, Verpackungsmaterial, Treibstoff, etc.) hingewiesen und ihr Umweltbewusstsein gefördert.

Bei der Vergabe von Aufträgen an Lieferanten und Fremdfirmen berücksichtigen wir die Erfordernisse 
des Umweltschutzes und achten auf die Einhaltung unserer Umweltmaßnahmen. Dazu informieren wir über unsere Umweltpolitik.

Die ESK-SIC GmbH verbessert das Umweltmanagementsystem (UMS) durch regelmäßige Bewertung 
der Leistung durch die oberste Leitung des Unternehmens. Im Rahmen dieser Bewertung werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung beschlossen. 

Um diesem Standard jederzeit gerecht zu werden, wird ein Umweltmanagementsystem nach 
DIN ISO 14001 sowie ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 angewendet, das in sinnvoller Weise in das bestehende Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001 integriert wird. 

Der Umweltmanagement-Beauftragte hat die Aufgabe, die Umsetzung der im Umweltmanagement-
system getroffenen Festlegungen sicherzustellen und die Geschäftsführung regelmäßig über die Wirksamkeit und Einhaltung zu unterrichten.